Bei jeder Buchung mit Vorauszahlung ist die zur Buchung verwendete Kreditkarte vorzulegen. Andernfalls ist beim Check-in eine erneute Zahlung mit der vorgelegten Kreditkarte zu leisten.
Bei einer Buchung von mehr als 4 Zimmern gelten gegebenenfalls abweichende Richtlinien und zusätzliche Aufpreise.
Seit Montag den 09. August 2021 ist beim Check-in nach der Ankunft der Gesundheitspass vorzulegen. Dies geschieht zum Schutz der Angestellten der Unterkunft, von denen die meisten geimpft sein müssen, und gemäß den nun geltenden Vorschriften der französischen Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19).
Der Gesundheitspass kann in digitaler Form oder in Papierform vorgelegt werden, einschließlich eines von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Impfstoffs, und muss einen gültigen Gesundheitsnachweis aus den 3 folgenden Optionen enthalten:
- Eine Bescheinigung über eine vollständige und gültige Impfung (einschließlich Wartezeit nach der Impfung)
- Ein negatives Testergebnis eines unter ärztlicher Aufsicht durchgeführten PCR-, Antigen- oder Selbsttests, der weniger als 72 Stunden zurückliegt.
- Ein positives RT-PCR-Testergebnis zum Nachweis einer Genesung vom Coronavirus (COVID-19), das mindestens 11 Tage alt ist und weniger als 6 Monate zurückliegt.
Personen, die nicht geimpft sind, aber ein negatives PCR-, Antigen- oder Selbsttestergebnis vorgelegt haben, müssen diesen Test alle 72 Stunden erneuern, um Zugang zu Bereichen der Unterkunft wie den Bars, Restaurants, Pools und Wellnessbereichen zu erhalten.
Kinder unter 18 Jahren müssen keinen Gesundheitspass vorlegen.Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.