Die Unterkunft darf vom Mieter nur zu Erholungszwecken genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Unter Erholungszwecken versteht man in keinem Fall die Nutzung der Unterkunft durch den Mieter während des Zeitraums, in dem einer oder mehrere der Nutzer der Unterkunft(en) Arbeiten verrichten, unabhängig davon, ob diese bezahlt oder unbezahlt sind oder nicht im Arbeitsverhältnis oder außerberuflich erfolgt. Eine dauerhafte Beschäftigung ist nicht gestattet.Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Pool ist vom Mi., 1. Okt. 2025 bis zum Fr., 1. Mai 2026 geschlossen