Die Unterkunft ist verpflichtet, die Sicherheit Minderjähriger zu gewährleisten und befolgt geeignete Verfahren zum Schutz Minderjähriger. Erwachsene sind daher verpflichtet, ihren Personalausweis vorzulegen und persönliche Daten von Minderjährigen, die sie begleiten, anzugeben. Die Hausverwaltung dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit. Rechtsgrundlage: Art. 22c § 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2016.Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.
Eine Zahlung per Überweisung ist vor der Anreise erforderlich. Die Unterkunft wird Sie nach der Buchung kontaktieren und entsprechende Kontodaten kommunizieren.
Gäste unter 18 Jahren können nur mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter einchecken.
Wenn Sie mit Kindern in der Unterkunft übernachten, beachten Sie bitte, dass die Unterkunft gesetzlich verpflichtet ist, Standards zum Schutz von Minderjährigen anzuwenden, um die Identität der Minderjährigen und ihre Beziehung zu dem Erwachsenen, der sie begleitet, festzustellen.