Bitte beachten Sie, dass das Hotel keine Schecks als Zahlungsmittel akzeptiert.
Bei jeder Buchung mit Vorauszahlung ist die zur Buchung verwendete Kreditkarte vorzulegen. Andernfalls ist beim Check-in eine erneute Zahlung mit der vorgelegten Kreditkarte zu leisten.
Seit Montag, den 09. August 2021 ist beim Check-in nach der Ankunft der Gesundheitspass vorzulegen. Dies geschieht zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkunft, von denen die meisten geimpft werden müssen, und gemäß den nun geltenden Vorschriften der französischen Regierung zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19.
Der „Gesundheitspass“ muss in digitaler Form oder in Papierform vorgelegt werden, einschließlich eines von der Weltgesundheitsorganisation anerkannten Impfstoffs, und es muss eine der 3 folgenden Optionen als gültiger Gesundheitsnachweis vorgelegt werden:
· Bescheinigung über eine vollständige und gültige Impfung (einschließlich Wartezeit nach der Impfung)
· Negativtest, der weniger als 72 Stunden alt ist (PCR- oder Antigen-Test oder Selbsttest unter medizinischer Aufsicht)
· Positiver RT-PCR-Test zum Nachweis von Antikörpern nach überstandener Infektion mit COVID-19, der mindestens 11 Tage und weniger als 6 Monate alt ist
Personen, die nicht geimpft wurden, aber einen negativen PCR-, Antigen- oder Selbsttest vorgelegt haben, müssen diesen alle 72 Stunden erneuern, um Zugang zu Bereichen der Unterkunft wie den Bars, Restaurants, Pools und Spas zu erhalten.
Kinder unter 18 Jahren müssen keinen Gesundheitspass vorlegen.Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.